Briefwahl

Briefwahl

Ein Dokument wird von einer Person ausgefüllt

 Jeder Wahlberechtigte kann bei Wahlen auf Antrag im Briefwahlbüro der Stadt Mayen einen Wahlschein erhalten. Zusammen mit dem Wahlschein werden dann die Briefwahlunterlagen ausgehändigt.

Briefwahlunterlagen können Sie ab Mittwoch, den 18. Februar bis Mittwoch, den 18. März, 12 Uhr über das Internet online beantragen: 


Öffnungszeiten Briefwahlbüro

Ab Mittwoch, 18. Februar wie folgt geöffnet:

  • Montag, Dienstag und Donnerstag: 8 – 12 Uhr sowie 14 Uhr – 16 Uhr
  • Mittwoch und Freitag: 8 Uhr – 12 Uhr

Am Wahlwochenende geänderte Öffnungszeiten:

  • Freitag, den 20. März: 8 - 15 Uhr (Wahlscheine können nur noch persönlich beantragt werden)
  • Samstag, den 21. März von 8 -12 Uhr 
  • Wahlsonntag, den 22. März von 8 - 15 Uhr 


Am 21. und 22. März können Wahlscheine nur noch erteilt werden, wenn der Wähler oder die Wählerin wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten das Wahllokal aufsuchen kann.