Entgelte für die Mayener Abwasserbeseitigung wurden zum Jahreswechsel erweitert und angepasst:

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Mayen (AWB) greift daher nochmals die bereits erfolgten Berichte und öffentlichen Bekanntmachungen zur Einführung – und die wesentlichen Grundlagen – der wiederkehrenden Beiträge Abwasser zum 01. Januar 2022 auf und weist auf die Internetpräsenz nebst detaillierten Informationsangeboten zu diesem Thema hin: https://www.awbmy.de/entgelte/wiederkehrende-beitrag/

Neben einem FAQ können Interessierte prägnante Erklärvideos, Presseinfos und weitere Details rund um die Gebühren und Beiträge bequem von zu Hause oder unterwegs online abrufen.

Seit vielen Jahren erhebt der AWB verbrauchsabhängige Benutzungsgebühren für die leitungsgebundene Abwasserbeseitigung. Die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr ist abhängig von der tatsächlichen eingeleiteten Schmutzwassermenge je Kubikmeter. Die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr ist abhängig von der bebauten, befestigten und angeschlossenen Fläche in der Einheit Quadratmeter. Bis zum 31. Dezember 2021 verteilen sich die Entgelte der Abwasserbeseitigung wie folgt:

• Gebühr Schmutzwasserbeseitigung                         2,41 €/m³

• Gebühr Niederschlagswasserbeseitigung                0,64 €/m²

Die nun eingeführten wiederkehrenden Beiträge für die Schmutzwasserbeseitigung und für die Niederschlagswasserbeseitigung werden dabei für die Möglichkeit der Einleitung erhoben und sind damit im Gegenteil zu den Benutzungsgebühren verbrauchsunabhängig. Die Höhe des wiederkehrenden Beitrags hängt vor allem von der Grundstücksgröße ab. Ab dem 01. Januar 2022 werden sich die Entgelte der Abwasserbeseitigung wie folgt verteilen:

• Gebühr Schmutzwasserbeseitigung                         2,12 €/m³

• wkB Abwasser Schmutzwasserbeseitigung             0,04 €/m²

• Gebühr Niederschlagswasserbeseitigung                0,52 €/m²

• wkB Abwasser Niederschlagswasserbeseitigung     0,13 €/m²

„Der tatsächliche Verbrauch wird günstiger. Das dürfte aus finanzieller Hinsicht u.a. mehrköpfige Haushalte wie Familien, also typische „Vielverbraucher“, besonders erfreuen. Ferner werden die Entgelte ganzheitlich gerechter. Beispiel: Baulückeneigentümer/-innen haben zukünftig ebenso einen Teil der Kosten für die leitungsgebundene Abwasserbeseitigung mitzutragen. Schließlich werden die öffentlichen Abwasseranlagen ebenso für diese damit bevorteilte Gruppe vorgehalten.“, so Werkleiter Florian Sabel.

Eine beispielhafte Berechnung:

Situation: Ein Grundstück ist 400m² groß. Das Wohnhaus hat zwei Vollgeschosse (Faktor 1,2). Die Schmutzwassermenge des Haushaltes / der exemplarischen Familie liegt bei 120 m³. Es sind 150 m² bebaute und befestigte Fläche an den Kanal angeschlossen. Die zulässige Grundflächenzahl beträgt 0,4 (Faktor 0,4).

Jährliches Entgelt bis zum 31. Dezember 2021

Gebühr Schmutzwasserbeseitigung:               120 m³ x 2,41 €/m³ = 289,20 €

Gebühr Niederschlagswasserbeseitigung:       150 x 0,64 €/m² = 96,00 €

Summe Entgelt 2021:                                      385,20 €

Jährliches Entgelt ab dem 01. Januar 2022

Gebühr Schmutzwasserbeseitigung:               120 m³ x 2,12 €/m³ = 254,40 €

wkB Schmutzwasserbeseitigung:                    400 m² x 1,2 x 0,04 €/m² = 19,20 €

Gebühr Niederschlagswasserbeseitigung:      150 m² x 0,52 €/m² = 78,00 €

wkB Niederschlagswasserbeseitigung:           400 m² x 0,4 x 0,13 €/m² = 20,80 €

Summe Entgelt 2022:                                      372,40 €

Bei weiteren Fragen bezüglich dieser wiederkehrenden Beiträge steht – neben dem umfangreichen Online-Informationsangebot – die zuständige AWB-Mitarbeiterschaft gerne zur Verfügung (Internet: www.awbmy.de, E-Mail: info@awbmy.de , Tel. 02651 / 9667-60 oder -65).