Private Modernisierungen können ab sofort auch im Erweiterungsgebiet des Sanierungsgebietes „Nordöstliche Innenstadt“ gefördert werden

Im aktuellen Sanierungsgebiet „Nordöstliche Innenstadt“ wird von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht. Voraussetzung ist eine umfassende Sanierung, das heißt, dass sich die Sanierungsmaßnahme aus mehreren Einzelmaßnahmen zusammensetzen muss, die zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes des gesamten Gebäudes beitragen.

Grundsätzlich müssen die Fördermittel vor Baubeginn der Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten bei der Stadtverwaltung, Fachbereich 3 - Räumliche Planung, beantragt werden. Es wird empfohlen vor der Antragstellung telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen. Die Modernisierungsrichtlinie sowie weitere Informationen erhalten Sie zudem auf der Internetseite zum Förderprogramm unter www.lebendige-zentren-mayen.de oder bei Benjamin Franzen unter der 02651 / 705 63 49 oder benjamin.franzen@mayen.de .

Judenschule im Hombrich vor der Modernisierung