Auch Mayener können staatliche Finanzhilfen zum Wiederaufbau beantragen

Darauf macht die Stadtverwaltung Mayen die in ihrem Einzugsgebiet betroffenen Bürgerinnen und Bürger aufmerksam.

Antragsberechtigt sind

-         Private, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften sowie andere Einrichtungen

-         Unternehmen und Freie Berufe

-         Land- und Forstwirtschaft und Weinbau

-         Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur

-         Kommunen und sonstige Träger im Bereich Wasser- und abfallwirtschaftliche Einrichtungen

 

 

Antragsdokumente und weitere Informationen findet man unter https://wiederaufbau.rlp.de/