Stadt Mayen macht auf Pflichten der Straßenreinigung und Beseitigung von Verschmutzungen aufmerksam

Gerade Zigarettenstummel sollten in den dafür vorgesehenen Aschenrohren an den öffentlichen Abfalleimern entsorgt werden und nicht achtlos fallengelassen oder in Gullis geworfen werden. Sie stellen nicht nur ein Sauberkeitsproblem dar, sondern sind auch für die Umwelt sehr schädlich. Der Abbau der Filter dauert bis zu 15 Jahren, da diese biologisch nicht abbaubar sind.

Aus diesem Grund informiert die Stadtverwaltung Mayen darüber, dass Umweltvergehen nunmehr stärker kontrolliert und bestraft werden. Die Kontrollen durch den städtischen Vollzugsdienst werden intensiviert, um Müllsünder auf frischer Tat zu erwischen. Jeder, der Müll auf den Boden wirft und dabei ertappt wird, wird nunmehr zur Kasse gebeten. Je nach Schwere des Vergehens wird die Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße zwischen 35 und 55 Euro geahndet.

Auch Grundstückseigentümer haben die Pflicht, die Gehwege entlang ihrer Grundstücksgrenzen sauber zu halten.

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art sowie die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und Durchlässe. Die Nichteinhaltung der Reinigungspflicht kann mit einer Geldbuße von 1.000 € geahndet werden.

Zur Erhöhung des Wohlfühlfaktors sowohl für Mayener als auch für Touristen, Kunden und Besucher, streben wir ein sauberes Stadtbild an.

Eine lückenlose Kontrolle im gesamten Stadtgebiet ist aber nahezu unmöglich. Daher setzt die Stadt auch auf ein waches Auge aller Mitbürger. Entsprechende Beobachtungen von illegaler Müllentsorgung und jeglichen Verunreinigungen nimmt die Stadt unter 02651/883404 oder über das Portal des Mängelmelders entgegen.

Per kostenloser App oder über die Online-Plattform „https://maengelmelder.mayen.de“ kann man die Meldungen zu Mängeln oder Schäden an der öffentlichen Infrastruktur einfach und bequem an die Stadtverwaltung schicken.