Landtagswahl: Ab sofort kontaktlos per Briefwahl wählen!

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

1.            schriftlich -  durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Stadtverwaltung

2.            online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,

3.            online unter www.mayen.de/wahlen  

4.            per Fax oder

5.            durch einfache Email an briefwahl@mayen.de

Bei der Email-Beantragung muss der Familiennamen, der Vornamen, das Geburtsdatum sowie die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich an die Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, muss dies entsprechenden angegeben werden.

„Bitte haben Sie im Blick, dass es ein paar Tage von der Beantragung der Unterlagen bis zur Zustellung in Ihrem Briefkasten dauern kann. Und denken Sie auch daran, dass Sie die Unterlagen wieder zurücksenden müssen – beantragen Sie Ihre Unterlagen also rechtzeitig“, so der Tipp vom Team des Briefwahlbüros.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können- unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Stadtverwaltung Mayen gesendet oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus Rosengasse eingeworfen werden. 

Im Briefwahlbüro kann wie üblich auch direkt vor Ort gewählt werden. Das Wahlamt bittet von dieser Möglichkeit aber nur im absoluten Bedarfsfall Gebrauch zu machen. In jedem Fall ist es nötig, hierfür einen Termin zu vereinbaren. Dieser kann unmittelbar mit den Mitarbeitern des Briefwahlbüros unter 02651 – 88 2002 oder allgemein unter der Telefonnummer 02651 88 4013 sowie online unter www.mayen.de/online-leistungen vereinbart werden.