Erholung im Mayener Stadtwald: Gegenseitige Rücksichtnahme im Wald

Insbesondere im Wald und auf Feldwegen kann es hier zu Konflikten zwischen verschiedenen Nutzergruppen wie Spaziergängern, Joggern, Mountainbikern, Reitern und Hundebesitzern kommen, da viele zur gleichen Zeit – zum Beispiel am Wochenende – die Natur aufsuchen.   


Zur Wahrung eines friedlichen und vertrauensvollen Miteinanders ist die gegenseitige Rücknahme unabdingbar. Hierzu gilt es folgende Grundsätze unbedingt zu beachten: Hunde dürfen im Wald nur unangeleint laufen, solange sie sich im Einwirkungsbereich des Hundeführers befinden, d. h. der Hund muss sicher auf Pfiff oder Zuruf gehorchen und zum Hundeführer kommen, und er darf bei Freilauf keine Wildtiere aufspüren oder ihnen nachstellen, denn dadurch würde er wildern. Nach der geltenden Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Mayen sind sie sofort anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder erkennbar entgegen kommen.

Aus gegebenem Anlass ruft die Stadtverwaltung Mayen alle Hundehalter auf, die Regeln für das Führen von Hunden in Feld und Wald zum Schutz der frei lebenden Tiere und aus Rücksicht gegenüber anderen Naturnutzern zu beachten. Dies bedeutet, dass Lebensräume, in denen Wildtiere Schutz und Deckung suchen, mit Hunden zu meiden und Hunde umgehend anzuleinen, wenn Jogger, Radfahrer, Reiter oder andere Spaziergänger, evtl. mit Hund entgegenkommen.  

Ebenso gilt das Gebot der Rücksichtnahme für Radfahrer. Sie sollten vorausschauend fahren, ihre Geschwindigkeit anpassen und das Rad in jeder Situation unter Kontrolle haben. Ein angemessenes Verhalten ist auch für den Schutz von Pflanzen und Tieren wichtig.

Nur durch gegenseitige Rücksichtnahme können Konflikte mit anderen Naturnutzern vermieden und Naturräume von jedermann erholsam genutzt werden.