Einführung der Richtlinie für die Durchführung von Tiefbauarbeiten im öffentlichen Straßenraum

Hierzu zählt nicht nur der Neubau und die Unterhaltung der Straßen, sondern auch die Sondernutzung des Verkehrsraumes. Hierbei ist insbesondere die Durchführung und Überwachung von Tiefbauarbeiten der Versorgungsträger von Belang, da durch nicht fachgerecht durchgeführte Arbeiten im Nachgang erhöhte Unterhaltungskosten entstehen können.


Da hierzu bisher keine eigenständige Regel zur Durchführung von Maßnahmen bestand, wurde nun die Aufgrabungsrichtlinie für das Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Mayen veröffentlicht. Diese beschreibt sowohl den verwaltungsmäßigen Verfahrensablauf der genehmigungspflichtigen Arbeiten an den Straßen als auch die technischen Vorgaben zur Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Flächen. Zudem enthält die Aufgrabungsgenehmigung als Anlage, alle erforderlichen Formulare sowie die Merkblätter.

 

Ebenfalls wurde ein Merkblatt zur Herstellung von Gehwegüberfahren/Bordsteinabsenkungen zum Bestandteil der Aufgrabungsrichtlinie erstellt, da im Zuge der Errichtung von Neubauten und/oder zusätzlicher (privater) Parkflächen, die bestehenden Gehwege für ein befahren mittels PKWs zweckentfremdet werden und es sich daher ebenfalls um eine genehmigungspflichtige Sondernutzung des Straßenraumes handelt.

Da seitens der Verwaltung nach Möglichkeit eine papierlose Abwicklung der Prozesse erfolgen soll, sollten die Vordrucke unter den entsprechenden Leistungen genutzt und digital übermittelt werden.

Weiterführende Informationen zur Erstellung einer Gehwegüberfahrt/Bordsteinabsenkung, sowie die erforderlichen Formulare erhalten Sie unter:
Bordsteinabsenkung | Stadtverwaltung Mayen

Für weiterführende Informationen zu Aufgrabungen an/in öffentlichen Flächen, sowie die erforderlichen Formulare erhalten Sie unter:
Aufbruchgenehmigung für den öffentlichen Verkehrsraum | Stadtverwaltung Mayen