I.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Mayen hat in seiner Sitzung am 02.12.2020 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nebst Begründung beschlossen. Ferner wurde in gleicher Sitzung beschlossen, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt wird.
II.
Geltungsbereich
Das Bebauungsplangebiet Gebiet "Heckenberg Talweg" (1. Änderung), Mayen liegt in der Gemarkung Mayen, Flur 19.
Übersichtskarte:
Vervielfältigung mit Genehmigung des LVA RPf
III.
Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung liegt in der Zeit vom 11.01.2021 bis einschließlich 12.02.2021 bei der Stadtverwaltung Mayen, Rathaus, Rosengasse (3. Obergeschoss, Flur Fachbereich 3 – Stadtentwicklung / Planung) während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfes Auskunft erteilt.
Der Bebauungsplanentwurf steht darüber hinaus im Internet unter www.mayen.de unter der Rubrik Rat & Verwaltung > Pressemitteilungen & Ausschreibungen > Öffentliche Bekanntmachungen zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes bei vorgenannter Stelle während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
IV.
Hinweis
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Stadtverwaltung Mayen
Mayen, den 10.12.2020
gez.
Dirk Meid
Oberbürgermeister
06 Präsentation Neubau Kita und Wohnen