Mayenzeit - Leben und erleben
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Hundesteuersatzung für die Stadt Mayen vom 21.12.1987

§ 1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer
(1)   Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.(2)    Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzusetzen ist.
§ 2 Steuerschuldner, Haftung
(1)   Steuerschuldner ist der Halter des Hundes...
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Vergnügungssteuersatzung der Stadt Mayen vom 21.12.1987 in der Fassung vom 25.11.1993

§ 1 Steuergegenstand, Steuergläubiger
(1)  Die Stadt Mayen erhebt Vergnügungssteuer für die folgenden im Stadtgebiet veranstalteten Vergnügungen:1. Tanzveranstaltungen aller Art, einschließlich Kostümfesten und Maskenbällen;2. Varieté- und Revuevorstellungen, insbesondere Stripteaseveranstaltungen;3...
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