Polizeiverordnung der Stadt Mayen als Ortspolizeibehörde zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Märkten und Volksfesten
in der Stadt Mayen Marktordnung - vom 16.10.1989§ 1 AnwendungsbereichDie Polizeiverordnung regelt die Pflichten der Markt- und Volksfestbesucher, der Marktbeschicker und Schausteller sowie die Aufgaben und Befugnisse der Ortspolizeibehörde zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Wochenmärkten, Spezialmärkten, Jahrmärkten und Volksfesten in der Stadt Mayen...
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Satzung über das Abhalten und die Durchführung von Wochenmärkten, Jahrmärkten und Spezialmärkten in der Stadt Mayen
§ 1 Art der Märkte
(1) Die Stadt Mayen betreibt als öffentliche Einrichtungen1. die Wochenmärkte gem. § 67 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO),2. die Viehmärkte und den Schafmarkt als Spezialmärkte gem...
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