Mayenzeit - Leben und erleben
  Farben / Graustufen     Seite drucken     Fenster schließen


 

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Stadt Mayen vom 23.12.1986

Aufgrund des § 17 Landesstraßengesetz (LStrG) vom 15.02.1963 in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. S. 273, BS 91-1) geändert durch Artikel 7 des LG vom 18.12.1981 (GVBI. S 311) und Artikel 19 des Ersten Rechtsvereinfachungsgesetz vom 07.02.1983 (GVBI. S...
Mehr >

Satzung der Stadt Mayen über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

Der Stadtrat hat aufgrund des § 17 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG), des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen:§ 1 Allgemeines Räumlicher Umfang der Straßenreinigung
(1)         Gemäß § 17 Abs...
Mehr >

Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Stadt

Auf Grund der §§ 1 Abs. 1, 9, 43 - 46 und 48 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 10.11.1993 (GVBl. S. 595), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.07.2005 (GVBl. S. 320), erlässt die Stadtverwaltung Mayen als örtliche Ordnungsbehörde für das Gebiet der Stadt Mayen mit Zustimmung des Stadtrates vom 24...
Mehr >

Satzung über Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen für die Stadt Mayen vom 30.05.1996 in der Fassung vom 04.09.2001

Der Rat der Stadt Mayen hat aufgrund des § 47 des Landesstraßengesetzes (LStrG), des § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG), des § 51 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Gebührenpflichtige Sondernutzungen
§ 3 Erlaubnisverfahren
§ 4 Bemessungen
§ 5 Gebühren und Auslagen
§ 6 Entstehung der Gebührenschuld
§ 7 Gebührenschuldner
§ 8 Gebührenerstattung
§ 9 Gebühren- und Kostenfreiheit
§ 10 Ausnahmen
§ 11 Inkrafttreten
§ 1 Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für die in der Baulast der Gemeinde stehenden öffentlichen Straßen innerhalb und außerhalb der geschlossenen Ortslage sowie für die Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder Teilen hiervon, soweit für diese die Gemeinde Träger der Baulast ist...
Mehr >

Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Stadt Mayen

Der Rat der Stadt Mayen hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 10 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), in der Sitzung am 23. Oktober 2002, folgende Satzung beschlossen.
Nach Änderungssatzung vom 26.03.2003 erhält die Ausbaubeitragssatzung folgende Fassung:
§ 1
Erhebung von Ausbaubeiträgen
(1) Die Stadt Mayen erhebt einmalige Beiträge nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung...
Mehr >

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Aufgrund von § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 und des § 24 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz hat der Rat der Stadt Mayen in der Sitzung am 23. Oktober 2002 folgende Satzung beschlossen:§ 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen
§ 2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen
§ 3 Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes
§ 4 Anteil der Stadt am beitragsfähigen Erschließungsaufwand
§ 5 Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwandes
§ 6 Eckgrundstücksvergünstigung
§ 7 Kostenspaltung
§ 8 Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen
§ 9 Vorausleistungen
§ 10 Ablösung des Erschließungsbeitrages
§ 11 Inkrafttreten  § 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des BauGB und dieser Satzung erhoben...
Mehr >



  Farben / Graustufen     Seite drucken     Fenster schließen
Produced with ecomas by concept-computer GmbH