Mayenzeit - Leben und erleben
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Vereinbarung über die Aktualisierung von Fahrzeugscheinen durch die Meldebehörde

Der Landkreis Mayen-Koblenz
Vertreten durch den Landrat
(im folgenden Zulassungsstelle)und dieStädte und Verbandsgemeinden
des Landreises Mayen-Koblenz
vertreten durch die Ober-/Bürgermeister
(im folgenden Meldebehörde)
schließen aufgrund der §§ 68 und 27 StVO i...
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Kommunale Arbeitsgemeinschaft

Auf Beschluss der Räte der Verbandsgemeinden Maifeld, Mayen-Land, Mendig und der Stadt Mayen unterzeichnen die Bürgermeister und der Oberbürgermeister der genannten Körperschaften die nachfolgende Vereinbarung einer Kommunalen Arbeitsgemeinschaft für den Raum Mayen:Kommunale Arbeitsgemeinschaft
für die Region Mayen
Die Verbandsgemeinden Maifeld, Mayen-Land, Mendig und die Stadt Mayen bilden eine Kommunale Arbeitsgemeinschaft nach § 14 des Zwecksverbandsgesetzes (ZwVG) vom 22...
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3. Satzung vom 15.02.1998 zur Änderung des Wasser- und Bodenverbandes „Abwasserverband Mayen-Maifeld“

Aufgrund der §§ 6 und 79 Abs. 2. des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz-WVG) vom 12.02.1991, BGBI. I S. 405, hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Abwasserverband Mayen-Maifeld“ folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Abwasserverband Mayen-Maifeld“ beschlossen, die hiermit nach Genehmigung der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde bekannt gemacht wird:
§ 1 Name, Sitz
Der Verband führt den Namen „Abwasserverband Mayen-Maifeld“ und hat seinen Sitz in Polch, Kreis Mayen-Koblenz...
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Geschäftsordnung des Zweckverbandes "Kultur-Forum Mayen-Koblenz"

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 07.12.2000 auf Grund des § 7 Abs. 1 Nr. 6 ZwVG i.V.m. § 37 Abs. 1 der Zweckverbandsordnung (GemO) die folgende Geschäftsordnung beschlossen:
1. Abschnitt: Allgemeines
§ 1 Einberufung zu den Sitzungen
(1) Die Verbandsversammlung und die Ausschüsse werden vom Vorsitzenden nach Bedarf zu einer Sitzung einberufen...
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Verbandsordnung des Zweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel-Touristik vom 01.01.1986 in der Fassung vom 01.01.2002

§ 1
MitgliederVerbandsmitglieder sind die in der Anlage genannten Gebietskörperschaften und juristischen Personen. Die Anlage ist Bestandteil der Verbandsordnung.§ 2
Name und SitzDer Zweckverband führt den Namen "Zweckverband Rhein-Mosel -“ Eifel - Touristik", und hat seinen Sitz in Koblenz, Bahnhofstraße 9 (Kreisverwaltung)...
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Gesellschaftsvertrag der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Mayen

§ 1
Name und Sitz der Gesellschaft
Die Gesellschaft führt die Firma:
Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Mayen.
Der Sitz der Gesellschaft ist 56727 Mayen.§ 2
Gegenstand des Unternehmens
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsmaßnahmen, die unmittelbar und mittelbar der Verbesserung der strukturellen Entwicklung von Mayen dienen...
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Gesellschaftervertrag der „Stadtwerke Mayen Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ mit dem Sitz zu 56727 Mayen

§ 1Name und Sitz der GesellschaftDie Gesellschaft führt die Firma:  „Stadtwerke Mayen Gesellschaft mit beschränkter Haftung“Der Sitz der Gesellschaft ist Mayen. § 2Gegenstand des Unternehmens
1)
Gegenstand des Unternehmens ist die Wasserversorgung, die Einrichtung und Betrieb der hierzu erforderlichen Anlagen, der Bau und die Betreibung der kostenpflichtigen Parkeinrichtungen, Einrichtung und Betreibung des Stadtlinienverkehrs, Energieversorgung sowie Nah- und Fernwärmeversorgung sowie der Bau und die Betreibung des Badezentrums, die Pachtung und die Verpachtung, der Erwerb und die Veräußerung derartiger Unternehmenferner die Übernahme der Betriebsführung und von Aufgaben der Abs...
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