Mayenzeit
 

Satzung der Stadt Mayen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in Selbstverwaltungsangelegenheiten

 

§ 1 Gebührenerhebung in Selbstverwaltungsangelegenheiten

 

In Selbstverwaltungsangelegenheiten erhebt die Stadt Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) in der jeweils geltenden Fassung.

 

 

§ 2 Anwendbarkeit

 

 

Auf die nach dieser Satzung zu erhebenden Verwaltungsgebühren finden die Vorschriften der §§ 3, 6, 8 - 11, 13, 14 und 16 - 23 des Landesgebührengesetzes für Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung.

 

 

§ 3 Inkrafttreten

 

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

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