Entwidmung des Grundstücks Gemarkung Mayen, Flur 11,
Parzellen-Nr.: 166/81
Aufgrund des § 36 Landesstraßengesetzes (LStrG) vom 1. August 1977 in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 06.12.2017 beschlossen, den Spielplatz Gemarkung Mayen, Flur 11, Flurstück: 166/81 „Gevelsbergstraße/Am Taubenberg", als Spielplatz zu entwidmen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Mayen, Rosengasse 2, 56727 Mayen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist ist bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Mayen, den 11.12.2017
Stadtverwaltung Mayen
Gez.:
Wolfgang Treis
Oberbürgermeister