Der Stadtrat besteht aus 32 gewählten Ratsmitgliedern und der Vorsitzenden, Oberbürgermeisterin Veronika Fischer, die neben ihrer Funktion als Leiterin der Stadtverwaltung auch den Vorsitz im Rat führt (geborenes Mitglied). Die Sitzverteilung im Rat (siehe Diagramm auf der linken Seite) ergibt sich aus dem Ergebnis der Kommunalwahl von 2009. Die Ratsmitglieder sind für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die im Rat vertretenen Parteien sind zu Fraktionen zusammengefasst, die z. B. Anträge stellen können. Aufgaben des Rates Der Stadtrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stadt Mayen. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt. Zu den Aufgaben des Stadtrates gehören insbesondere:
Nicht in die Kompetenz des Rates fallen die Ausführung der der Stadt Mayen übertragenen staatlichen Aufgaben (Auftragsangelegenheiten) sowie die sogenannten Geschäfte der laufenden Verwaltung, die der Oberbürgermeisterin vorbehalten sind. Ausschüsse des Stadtrats Die umfassende Aufgabenstellung des Rates macht eine Vorbehandlung von Anfragen und Vorlagen in den vom Stadtrat gebildeten Ausschüssen erforderlich. Die Vorberatungen in den Ausschüssen erleichtern die Beratung und Beschlussfassung im Rat. Folgende Ausschüsse wurden gebildet:
Außerdem tagen regelmäßig:
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