Mayenzeit
 

 

Polizeiverordnung der Stadt Mayen als Ortspolizeibehörde zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Märkten und Volksfesten

in der Stadt Mayen Marktordnung - vom 16.10.1989§ 1 AnwendungsbereichDie Polizeiverordnung regelt die Pflichten der Markt- und Volksfestbesucher, der Marktbeschicker und Schausteller sowie die Aufgaben und Befugnisse der Ortspolizeibehörde zur Aufrech...
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Satzung über das Abhalten und die Durchführung von Wochenmärkten, Jahrmärkten und Spezialmärkten in der Stadt Mayen

§ 1 Art der Märkte
(1) Die Stadt Mayen betreibt als öffentliche Einrichtungen1. die Wochenmärkte gem. § 67 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO),2. die Viehmärkte und den Schafmarkt als Spezialmärkte gem. § 68 Abs. 1 GewO,3. den Halbfastenmarkt, Lauren...
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